i978: Sportförderantrag des Stadtsportbundes Erfurt e. V. zur Übungsleiterförderung 2016 in den Erfurter Sportvereinen
Angenommen
4 | Ja | 100% | Ja |
---|---|---|---|
0 | Enthaltung | 0% | Enthaltung |
0 | Nein | 0% | Nein |
Drucksache 2398/16
eingereicht von: Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag
01
Die Übungsleiterförderung für die Erfurter Sportvereine für das Jahr 2016 gemäß Sportförderrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt wird laut Anlage beschlossen.
Auswirkungen auf den Haushalt
Nachhaltigkeitscontrolling: Nein
Demografisches Controlling: Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nutzen/Einsparung: Nein
Deckung im Haushalt: Ja
Verwaltungshaushalt Ausgaben
- 2016: 33.299,89 EUR
Gesamtkosten: 33.299,89 EUR
Anlage
Sachverhalt
Durch den Stadtsportbund Erfurt e. V. wurde nach Sportförderrichtlinie Pkt. 3.5 der Antrag auf Förderung der Übungsleiter 2016 in den Erfurter Sportvereinen in Höhe von 90.585,00 Euro gestellt. Richtwert für die Förderung ist die Höhe des Zuschusses gemäß aktueller Vergaberichtlinie des Landessportbundes Thüringen e. V.
Unter Beachtung der Kriterien der Sportförderrichtlinie errechnet sich eine mögliche maximale Förderung insgesamt in Höhe von 88.605,00 Euro. Im Haushalt 2016 stehen Fördermittel i. H. v. 33.300,00 Euro für diesen Zweck zur Verfügung. Dies entspricht einer Förderquote von (hier gerundet) 37,58 zu 100. Zur Berechnung der Förderung entsprechend dem Haushalt 2016 wurden die einzelnen maximal möglichen Förderbeträge mit dem Faktor 0,3758 multipliziert.
Nach Pkt. 8.2 (7) der Sportförderrichtlinie werden Anträge ab 10.200,00 Euro vom Stadtrat entschieden.
Die Deckung ist im Haushaltsplan 2016 über die HH-Stelle 55300.71510 - Zuschuss an den Erfurter Sportbetrieb für die allgemeine Sportförderung gegeben.