Angenommen
5 | Ja | 100% | Ja |
---|---|---|---|
0 | Enthaltung | 0% | Enthaltung |
0 | Nein | 0% | Nein |
Drucksache 1117/16
eingereicht von: Fraktion SPD
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fordert den Oberbürgermeister auf, bei städtebaulichen Verträgen für Bauvorhaben mit mehr als 30 Tiefgaragenplätzen entsprechend § 11 Abs.1 BauGB zu fordern, dass mindestens 1/3 der Stellplätze über einen Ladeanschluss für Elektroautos verfügen und die Infrastruktur der Elektrizitätsversorgung dafür ausgelegt ist.
Sachverhalt
Elektromobilität bei PKW wird nach dem Willen der Bundesregierung und weiter Teile der Gesellschaft die Mobilitätsform der Zukunft sein. Sie ist ein wesentlicher Baustein zur Senkung des CO2 Ausstoßes. Ein großes Hindernis für den breiteren Einsatz von Elektroautos ist die fehlende Ladeinfrastruktur.
In neu entstehenden Wohngebieten mit zentralen Tiefgaragen (Borntalbogen, Postsiedlung, Ilversgehofen usw.) sollte die Schaffung einer ausreichenden Ladeinfrastruktur für den individuellen Elektroautoeinsatz ein wichtiger stadtstruktureller Aspekt, aber auch ein Vermarktungsargument sein.
Das BauGB erlaubt nur die Möglichkeit der Einflussnahme über den städtebaulichen Vertrag. Wenn für solche Bauvorhaben einmal die Erschließung mit Elektrizität zu erfolgen hat, dann sollte aus Effektivitätsgründen auch gleich das Kabel für die Elektroautos mit gelegt werden.