» Stadtrat Erfurt » Haushalt, Finanzen und Liegenschaften » Stadtrat vom 15.06.2016 #779 i818: KoWo Kommunlae Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt - Aufsichtsratsvergütung

i818: KoWo Kommunlae Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt - Aufsichtsratsvergütung



Abgelehnt (1. Platz)

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0Nein0%Nein

Drucksache 0933/16

eingereicht von: Oberbürgermeister

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt zu, dass der Oberbürgermeister in der Gesellschafterversammlung der KoWo Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt den nachfolgenden Beschluss fasst:

Das Sitzungsgeld für den Aufsichtsrates der KoWo Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH wird zum 01.07.2016 wie folgt festgelegt:

Festbetrag/Jahr in Euro
Aufsichtsratsvorsitzende/r: 3.000,00
Stellv. Aufsichtsratsvorsitzende/r: 2.000,00
Weitere Mitglieder: 1.000,00

Variables Sitzungsgeld in Euro je stattgefundener und teilgenommener Sitzung
Aufsichtsratsvorsitzende/r: 400,00
Stellv. Aufsichtsratsvorsitzende/r: 300,00
Weitere Mitglieder: 200,00


Sachverhalt

Mit Gesellschafterbeschluss vom 19.03.2002 wurde für den Aufsichtsrat der KoWo Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt (KoWo GmbH) ein Sitzungsgeld festgelegt. Danach erhalten der Aufsichtsratsvorsitzende, dessen Stellvertreter und die weiteren Mitglieder eine Grundvergütung als Festbetrag in Höhe von 60,00 Euro pro Aufsichtsratssitzung unabhängig von der Teilnahme an der Sitzung. Darüber hinaus wurde ein Sitzungsgeld welches in Abhängigkeit der Teilnahme des jeweiligen Aufsichtsratsmitgliedes an den Sitzungen des Aufsichtsrates gezahlt. Der Aufsichtsratsvorsitzenden erhält danach 210,00 Euro, der Stellvertreter 160,00 Euro und die weiteren Mitglieder 110,00 Euro.

Gemäß § 11 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages der KoWo GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Höhe der Grundvergütung und das Sitzungsgeld.

Um die Arbeit des Aufsichtsrates der Kowo GmbH angemessen zu honorieren, ist eine Anpassung der Aufsichtsratsvergütung aus dem Jahr 2002 auf das Niveau der bestehenden Aufsichtsratsvergütungen innerhalb der kommunalen Unternehmen und Beteiligungen vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag trägt diesem Sachverhalt Rechnung.

Keine Verbesserungsvorschläge