» Stadtrat Erfurt » Bildung und Sport » Stadtrat vom 15.06.2016 #771 i810: Gründung des Eigenbetriebes Multifunktionsarena Erfurt als Sondervermögen der Landeshauptstadt Erfurt

i810: Gründung des Eigenbetriebes Multifunktionsarena Erfurt als Sondervermögen der Landeshauptstadt Erfurt



1 Nein

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Drucksache 0020/16

eingereicht von: Oberbürgermeister

Beschlussvorschlag

01
Der Stadtrat beschließt die Gründung des Eigenbetriebes Multifunktionsarena Erfurt (MFA) als
Sondervermögen der Landeshauptstadt Erfurt.

02
Die Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für die Multifunktionsarena gemäß
Anlage 1 wird beschlossen.

03
Die Grundstücke, Gebäude und baulichen Anlagen gem. Anlage 2 und die Darlehensverbindlichkeiten und Sonderposten gem. Anlage 3 werden aus dem Eigenbetrieb Erfurter Sportbetrieb herausgelöst und in den Eigenbetrieb Multifunktionsarena eingelegt. Der Eigenbetrieb Multifunktionsarena tritt in alle damit im Zusammenhang stehende Miet-, Nutzungs-, Pacht- und sonstigen Verträge ein.
 


Anlage

  • Anlage 1 Eigenbetriebssatzung MFA
  • Anlage 2 Verzeichnis der Grundstücke, Gebäude und baulichen Anlagen mit Karte (liegt nicht vor)
  • Anlage 3 Verzeichnis Darlehensverbindlichkeiten und Sonderposten (liegt nicht vor)
  • Anlage 4 Entwurf Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes MFA (liegt nicht vor)

Sachverhalt

Das gesellschaftsrechtliche Modell zur Betreibung und zum Besitz der Multifunktionsarena sieht die Gründung eines Eigenbetriebes Multifunktionsarena (MFA) vor. Dies wurde vom Stadtrat mit Beschluss 0001/15 vom 04.03.2015 im Beschlusspunkt 07 wie folgt bestätigt:

"Der Stadtrat bestätigt die Organisationsform "Eigenbetrieb Multifunktionsarena" für die im Eigentum der Landeshauptstadt Erfurt stehende Multifunktionsarena. Dem Stadtrat sind die dafür notwendigen Beschlussvorlagen zeitnah vor Fertigstellung der Multifunktionsarena und Gründung des Eigenbetriebes im Jahr 2016 vorzulegen."

Eine Herauslösung der MFA aus der Gesamtstruktur des Erfurter Sportbetriebes (ESB) wird aus fördertechnischen Gründen und aus Transparenzgründen gesehen. Umgesetzt wird dies nunmehr mit der Gründung des Eigenbetriebes Multifunktionsarena. Das Vermögen MFA (Grundstücke und aufstehende Gebäude/bauliche Anlagen) wird aus dem ESB herausgelöst und in den zu gründenden Eigenbetrieb Multifunktionsarena eingelegt. Damit sind das Vermögen der MFA und das übrige Sondervermögen des ESB konsequent wirtschaftlich getrennt; insbesondere sind die im Zusammenhang mit der MFA stehenden Einnahmen und Ausgaben über die Zweckbindungsfrist von 25 Jahren für den Fördermittelgeber transparent gestaltet und nachweisbar.

Gemäß § 5 Abs. 3 ThürEBV sind zum Zeitpunkt der Gründung die Vermögensbestandteile und schulden im Einzelnen zu bezeichnen. In der Anlage 2 werden die Grundstücke, Gebäude und baulichen Anlagen aufgeführt, die zum Stichtag der Gründung des Eigenbetriebes Multifunktionsarena eingelegt werden. Darüber hinaus wird in der Anlage 3 eine Übersicht über die Darlehensverbindlichkeiten und Sonderposten, welche ebenfalls zum Stichtag der Gründung übergehen, aufgezeigt.

Die für die Gründung des Eigenbetriebes erforderliche Eigenbetriebssatzung wurde bereits final mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt. Der Oberbürgermeister wird die Satzung gemäß § 21 Absatz 3 ThürKO der Rechtsaufsichtsbehörde vorlegen und eine vorzeitige Bekanntmachung beantragen.

Anlage 4 beinhaltet den vorläufigen Wirtschaftsplan des zukünftigen Eigenbetriebes MFA.

Durch den Eigenbetrieb wird zum 01.07.2016 eine Eröffnungsbilanz erstellt.

Keine Verbesserungsvorschläge