» Stadtrat Erfurt » Bau und Verkehr » Stadtrat vom 15.06.2016 #762 i801: 2. Ergänzung zum Nahverkehrsplan 2014 - 2018 - Ausbau barrierefreier Haltestellen

i801: 2. Ergänzung zum Nahverkehrsplan 2014 - 2018 - Ausbau barrierefreier Haltestellen



4 Ja, Erststimme

Angenommen

4Ja100%Ja
0Enthaltung0%Enthaltung
0Nein0%Nein

Drucksache 0625/16

eingereicht von: Oberbürgermeister

Beschlussvorschlag

01
Der Nahverkehrsplan 2014 – 2018 der Landeshauptstadt Erfurt (NVP, Beschluss des Stadtrates 2025/13 vom 13.02.2014) wird um ein aktualisiertes Ausbauprogramm für barrierefreie Haltestellen gemäß Anlage 1 ergänzt. Dieses aktualisierte Ausbauprogramm wird Bestandteil des NVP.


Anlage

Anlage 1: Aktualisiertes Ausbauprogramm für barrierefreie Haltestellen

Die Anlage liegt in den Fraktionen und im Bereich OB zur Einsichtnahme aus.


Sachverhalt

Das seit 01.01.2013 gültige Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fordert in § 8 (3) die Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV ab 1. Januar 2022. Ausnahmen können in begründeten Fällen im Nahverkehrsplan getroffen werden.

Zur Realisierung dieser Zielstellung werden vom Freistaat Thüringen über die ÖPNV-Investitionsrichtlinie jährlich Fördermittel u.a. für den Ausbau barrierefreier Haltestellen bereitgestellt. Eine wichtige Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm bildet die Aufführung der betroffenen Haltestellen im jeweils gültigen Nahverkehrsplan.

Bei den Stadtbahnhaltestellen plant die EVAG im Jahr 2017 den barrierefreien Umbau der Haltestelle Sozialversicherungszentrum mit taktilen Leiteinrichtungen.

In Fortsetzung des mit Stadtratsbeschluss 133/06 beschlossenen Ausbauprogramms zur Herstellung barrierefreier Bushaltestellen enthält der Nahverkehrsplan 2014 – 2018 in Kapitel "7.3.4 Barrierefreie Gestaltung" die Zielstellung für den weiteren barrierefreien Ausbau. Hier sowie im Investitionsteil 8.1.3 sind die Haltestellen in den bisher noch nicht berücksichtigten Ortsteilen Egstedt, Frienstedt, Gispersleben (Viti), Hochstedt, Kühnhausen, Linderbach, Möbisburg, Schaderode, Schwerborn, Töttleben, Töttelstädt, Urbich, und Wallichen sowie als weiterer Bedarf die Haltestellen An der Lache, Büßleben, Büßleben/Denkmal, Jenaer Straße, Vieselbach und Schloss Molsdorf aufgeführt.

Das Tiefbau- und Verkehrsamt plant derzeit für 2017 Kanalbaumaßnahmen in der Gamstädter Landstraße in Ermstedt. In diesem Bereich liegen auf beiden Straßenseiten auch die Haltestellen "Ermstedt", die gemäß PBefG barrierefrei zu gestalten sind. Um für diese Haltestellen Fördermittel beantragen zu können, ist eine nachträgliche Aufnahme in den derzeit gültigen Nahverkehrsplan 2014 – 2018 notwendig.

Da der vollständige barrierefreie Ausbau der vorhandenen Bushaltestellen bis 2022 auf Grund der aktuellen Haushaltslage nicht realisierbar sein wird, sind im Nahverkehrsplan 2014 – 2018 vorerst 179 gering frequentierte Haltestellen (unter 25 Gesamt-Ein-und Aussteigern / Tag) als Ausnahmeregelung vom barrierefreien Ausbau zurückgestellt (gilt nicht für einzige Haltestelle im Ortsteil, Einrichtungen / Ziele mit Behinderteneinrichtungen). An diesen Haltestellen ist der barrierefreie Einstieg vorerst durch die im Bus befindliche und durch den Fahrer zu bedienende Klapprampe gewährleistet.

Für den weiteren barrierefreien Haltestellenausbau z.B. bei anstehenden Straßenbaumaßnahmen ist eine größere Flexibilität hinsichtlich der Beantragung von Fördermitteln notwendig. Deshalb werden die Kapitel 7.3.4 und 8.1.3 des Nahverkehrsplanes 2014 – 2018 um den Passus ergänzt, dass zusätzlich zu den Aufgeführten, alle Bushaltestellen ab nachgewiesenen 25 Gesamtfahrgästen (Ein- und Aussteiger) pro Montag – Freitag barrierefrei auszubauen sind.

Eine Aufnahme der Haltestellen in den Nahverkehrsplan beinhaltet keine Finanzierungszusage. Sie verdeutlicht die Dringlichkeit und schafft die Voraussetzung für eine Förderung nach ÖPNV-Investitionsrichtlinie des Freistaates. Die Finanzierung ist unter Ausnutzung der Fördermöglichkeiten jeweils über die einzelnen Maßnahmen sicher zu stellen.

Keine Verbesserungsvorschläge