i491: Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für Thüringer Zoopark Erfurt
Angenommen
5 | Ja | 100% | Ja |
---|---|---|---|
0 | Enthaltung | 0% | Enthaltung |
0 | Nein | 0% | Nein |
Drucksache 0025/15
eingereicht von: Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag
01
Der Stadtratsbeschluss Nr. 1182/14 vom 05.11.2014 wird aufgehoben.
02
Der Stadtrat beschließt die Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für den Thüringer Zoopark Erfurt gemäß Anlage 1.
03
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzung gemäß § 21 Absatz 3 ThürKO der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und eine vorzeitige Bekanntmachung zu beantragen.
Anlage
- Anlage 1 Satzung
- Anlage 2 Synopse nach Abstimmung mit TLVwA
Sachverhalt
Der Stadtrat hat am 05.11.2014 die Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für den Thüringer Zoopark Erfurt beschlossen.
Im Rahmen des Anzeigeverfahrens der Satzung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO beim Thüringer Landesverwaltungsamt gab es von Seiten der Rechtsaufsichtsbehörde Hinweise, Ergänzungen, Klarstellungen von Begriffen und redaktionelle Änderungen sowie Hinterfragungen von Wertgrenzen.
Darüber hinaus wurde von Seiten der Rechtsaufsichtsbehörde auf die Konkretisierungsfunktion einer Eigenbetriebssatzung hingewiesen und diesbezüglich angeraten, die in der Satzung verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe wie "erfolgsgefährdend", "erheblich", "angemessen" und "unverzüglich" näher zu definieren, um eventuellen Anwendungsproblemen in der Praxis vorzubeugen.
Im Ergebnis dessen wurde von Seiten der Verwaltung festgelegt, die am 05.11.2014 beschlossene Satzung nicht zu veröffentlichen und eine Anpassung auf Grundlage der Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörde vorzunehmen. Dementsprechend ist der Stadtratsbeschluss Nr. 1182/14 vom 05.11.2014 aufzuheben.
Eine finale Abstimmung zur Satzung erfolgte mit der Rechtsaufsichtsbehörde am 03.02.2015. Die Änderungen und Ergänzungen zur Satzung aus dem Stadtratsbeschluss Nr. 1182/14 sind der Synopse gemäß Anlage 2 zu entnehmen.