i474: Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Zukunftspreis der Landeshauptsstadt Erfurt
Abgelehnt (1. Platz)
0 | Ja | 0% | Ja |
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0 | Enthaltung | 0% | Enthaltung |
5 | Nein | 100% | Nein |
Drucksache 0881/15
eingereicht von: Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Zukunftspreis der Landeshauptstadt Erfurt gemäß Anlage 1 wird beschlossen.
Auswirkungen auf den Haushalt
- Finanzielle Auswirkungen: ja
- 2015 Verwaltungshaushalt Ausgaben 0 EUR
- 2016 Verwaltungshaushalt Ausgaben 0 EUR
- 2017 Verwaltungshaushalt Ausgaben 0 EUR
- 2018 Verwaltungshaushalt Ausgaben 0 EUR
- Nutzen/Einsparung: ja
- siehe Sachverhalt
Anlage
Sachverhalt
Der Zukunftspreis wurde im Jahre 2010 als Nachfolge des Umweltpreises an Kinder und Jugendliche der Landeshauptstadt Erfurt geschaffen.
Der Zukunftspreis soll Nachhaltigkeit und Innovation fördern. Durch die gemeinsame Auslobung von Stadtverwaltung und Stadtwerken, verbunden mit einer breiten Streuung des Gedankens über die verfügbaren Medien beider Partner, soll die gemeinsame Verantwortung für die genannten Themen dokumentiert und das notwendige Gewicht in der öffentlichen Wahrnehmung gegeben werden.
Der Erfurter Zukunftspreis wird von beiden Partnern hälftig finanziert werden. Das Gesamtbudget beträgt 6000 Euro. Der städtische Finanzierungsanteil steht unter Haushaltsvorbehalt.
Der Haushaltsansatz der Stadt Erfurt für das Jahr 2015 beträgt 0 Euro, da es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt.
Mit Aufhebung der Satzung kann ein jährlicher Haushaltskonsolidierungsbeitrag in Höhe von 3000 Euro geleistet werden.