i1582: Bildungs- und Teilhabepaket - Anpassung der kommunalen Richtlinien
Abgelehnt (1. Platz)
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eingereicht von: Fraktion Mehrwertstadt Erfurt
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die örtlichen Richtlinien der Leistungen für Bildung und Teilhabe zu ändern und ab dem 01.08.2019 an die Änderungen im sogenannten „StarkeFamilien-Gesetz“ anzupassen.
Sachverhalt
Im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes gib es ab August 2019 unter anderem Änderungen im Bildungs- und Teilhabepaket. Dadurch sollen Unterstützungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen verbessert werden. Explizit geht es beispielsweise um die Erhöhung des Betrags der Ausstattung für Schulbedarf von, der Wegfall des Eigenanteils beim Mittagessen in KiTa bzw. Schule oder die vereinfachte Antragstellung und Abrechnung von Leistungen (Zuschüsse für Klassenfahrten, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben).
Die Weichen sind gestellt, nun ist es an den Kommunen, die eigenen Richtlinien anzupassen. Von der Möglichkeit, die Leistungen nicht mehr als Gutscheine, sondern als Geldleistungen direkt zu gewähren, sollte hierbei Gebrauch gemacht werden.