i1571: Die Impulsregion e.V. - Benennung der Mitglieder des Regionalbeirats
Abgelehnt (1. Platz)
0 | Ja | 0% | Ja |
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0 | Enthaltung | 0% | Enthaltung |
0 | Nein | 0% | Nein |
eingereicht von: Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag
01
Der Stadtrat benennt:
1. Herrn / Frau
2. Herrn / Frau
3. Herrn / Frau
4. Herrn / Frau
5. Herrn / Frau
6. Herrn / Frau
als Mitglieder des Regionalbeirats.
02
Der Stadtrat ordnet den unter Beschlusspunkt 01 benannten Mitgliedern folgende Stellvertreter zu:
1. Herrn / Frau
2. Herrn / Frau
3. Herrn / Frau
4. Herrn / Frau
5. Herrn / Frau
6. Herrn / Frau
Anlagenverzeichnis
Die Anlagen liegen im Bereich OB und den Fraktionen zur Einsichtnahme aus.
Sachverhalt
Am 05.12.2016 wurde der Verein "Die Impulsregion e.V." gegründet. Der Verein ging aus der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft "Region Erfurt-Weimar-Jena – Die Impulsregion" hervor. Die Mitgliedschaft der Stadt Erfurt im Verein begründet sich aus dem Stadtratsbeschluss 1263/16.
Gemäß § 7 der Vereinssatzung (Anlage 1) gehört dem Verein ein Regionalbeirat an.
Dieser wird zu Beginn einer neuen Kommunalwahlperiode bestimmt und besteht für die Dauer einer Kommunalwahlperiode.
Gemäß § 10 der Vereinssatzung sind jeweils 6 Vertreter aus den Stadträten (bzw. dem Kreistag) der angehörenden Gebietskörperschaften (Erfurt, Weimar, Jena, Weimarer Land) sowie deren Stellvertreter zu benennen. Die Benennung der Vertreter im Regionalbeirat erfolgt nach § 2 Abs. 2 und die Benennung der Stellvertreter nach § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Regionalbeirates
Der Regionalbeirat tagt mindestens einmal jährlich. Er erörtert die Grundsätze der Kooperation. Der Vorstandsvorsitzende erstattet Bericht über den Stand der Kooperation. Der Regionalbeirat spricht Empfehlungen zur weiteren Entwicklung der Region aus.
Weiteres regelt eine Geschäftsordnung (Anlage 2).
Die Fraktionen des Erfurter Stadtrates sollen für die auf sie jeweils entfallenden Sitze Vorschläge unterbreiten.