Abgelehnt (1. Platz)
0 | Ja | 0% | Ja |
---|---|---|---|
0 | Enthaltung | 0% | Enthaltung |
0 | Nein | 0% | Nein |
eingereicht von: Fraktion DIE LINKE.
Beschlussvorschlag
01
Der Stadtrat macht vom Ermessen nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 ThürKAG gebrauch und hebt die Straßenausbaubeitragssatzung auf.
02
In den Fällen, in denen keine Festsetzungsverjährung droht, werden bis zum 31. Oktober 2019 keine Straßenausbaubeitragsbescheide erlassen.
Anlagenverzeichnis
Sachverhalt
Seit langer Zeit beschweren sich Bürgerinnen und Bürger immer wieder darüber, dass sie Straßenausbaubeiträge leisten sollen. Viele von ihnen führt das an die Grenzen dessen, was sie finanziell leisten können.
Bereits nach der derzeit geltenden Reglung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes ist es möglich, ab dem 01.01.2019 auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten