» Stadtrat Erfurt » Wirtschaft und Beteiligung » Stadtrat vom 06.02.2019 #1415 i1505: 1. Änderungssatzung der Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt

i1505: 1. Änderungssatzung der Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt



Abgelehnt (1. Platz)

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Drucksache 2292/18

eingereicht von: Oberbürgermeister

Beschlussvorschlag

  1. Die Abfallgebührenkalkulation für den Zeitraum 2019 – 2021 gemäß Anlage 4 wird bestätigt.

  2. Die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt - Abfallgebührensatzung (AbfGebS) – gemäß Anlage 1 wird beschlossen.

Auswirkungen auf den Haushalt

Nachhaltigkeitscontrolling: Nein

Demografisches Controlling: Nein

Finanzielle Auswirkungen: Ja

Deckung im Haushalt: Ja

Gesamtkosten: 94.357.548 EUR

2018 2019 2020 2021
Verwaltungshaushalt Einnahmen 26.880.261 EUR 28.203.727 EUR 30.613.391 EUR 31.574.678 EUR
Verwaltungshaushalt Ausgaben 25.152.123 EUR 28.614.882 EUR 31.058.500. EUR 32.033.333 EUR

 

Anlagenverzeichnis

Die Anlagen 3 bis 7 liegen in den Fraktionen und im Bereich OB zur Einsichtnahme aus.

(*) – Anlagen 5 – 7 sind nicht öffentlich

Sachverhalt

Die Landeshauptstadt Erfurt ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne von § 17 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und hat nach § 20 Abs. 1 KrWG und § 3 Abs. 1 Satz 2 ThürAGKrWG die Aufgabe, nach Maßgabe des Gesetzes die im Stadtgebiet angefallenen und überlassenen Abfälle ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen.

Für die Erfüllung dieser Verpflichtung erhebt die Stadt als Gegenleistung für die Inanspruchnahme ihrer Einrichtung gemäß § 6 Abs. 3 ThürAGKrWG Benutzungsgebühren nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG). Nach § 2 Abs. 1 ThürKAG werden Abgaben auf Grund einer besonderen Satzung erhoben.

Mit dem Beschluss 1843/15 vom 18.11.2015 hat der Stadtrat die Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung sowie die der Satzung zugrunde liegende Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2016 - 2018 bestätigt. Der derzeitige Kalkulationszeitraum endet zum 31.12.2018. Aus diesem Grund war die Erstellung einer neuen Gebührenkalkulation notwendig. Es wird vorgeschlagen, den dreijährigen Zeitraum beizubehalten. Aus der vorliegenden Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2019 – 2021 ergeben sich geänderte Abfallgebührensätze. Da sich im Wesentlichen nur die Gebührensätze ändern, wird vorgeschlagen nur eine Änderungssatzung zur Gebührensatzung und keine vollständige neue Abfallgebührensatzung zu beschließen. Die Änderungssatzung ist in der Anlage 1 der Drucksache beigefügt.

Die Verwaltung legt in Anlage 4 die Neukalkulation der Abfallgebühren für den Zeitraum 2019 – 2021 vor. Die Kalkulation basiert auf dem vom Stadtrat am 16.09.2015 beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept ab 2016 sowie dessen Fortschreibung vom 08.06.2018. Die Kostenübersichten für den Aufwand der Verwaltung, für die Leistungen der laufenden Abfallentsorgung, der Bioabfallsammlung, der Restabfallbehandlung, der diskontinuierlichen Abfallentsorgung, des Transportes und der Deponierung von Schlacke und Rotte sowie für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Erfurt-Schwerborn sind detailliert in der Anlage 4 dargestellt. Die Vorgehensweise bei der Kalkulation entspricht der aus den vorherigen Gebührenkalkulationen.

Nachfolgend wird eine kurze Zusammenfassung der Kosten für die Abfallentsorgung sowie der wichtigsten Gebührensätze gegeben. Ausführliche Erklärungen zu der Gebührenkalkulation finden sich in dem als Anlage 3 beigefügten Erläuterungsbericht.

Gesamtkostenentwicklung

Die gebührenfähigen Gesamtkosten entwickelten sich 2015 bis 2017 wie folgt:

  • 2015 23.754.924 EUR
  • 2016 24.297.745 EUR
  • 2017 25.487.660 EUR

Das voraussichtliche Ist für das laufende Jahr beziffert sich auf:

  • 2018 26.145.605 EUR

Die mittleren Gesamtkosten betragen für den gesamten Zeitraum 24.921.483 EUR.
Dem gegenüber steht zur Kostendeckung ein mittleres Gebührenaufkommen 2015 - 2018 von 25.206.492 EUR p.a..

Für den gesamten Zeitraum 2015 – 2018 ergibt sich insgesamt eine Kostenüberdeckung von 1.314.918 EUR. Dieser Betrag wird gemäß § 12 Abs. 6 ThürKAG in der folgenden Kalkulationsperiode ausgeglichen und somit gebührenmindernd eingesetzt.

Für die Kalkulationsperiode 2019 - 2021 ergeben sich aus der vorliegenden Gebührenkalkulation gebührenfähige Gesamtkosten von:

  • 2019 29.589.882 EUR
  • 2020 32.033.500 EUR
  • 2021 33.008.333 EUR
  • Gesamt 94.631.715 EUR

Der Mittelwert der gebührenfähigen Gesamtkosten beträgt 31.543.905 EUR.

Die zukünftigen mittleren Gesamtkosten liegen um 6.622.422 EUR über dem mittleren Wert der Nachkalkulation für den Zeitraum 2015 - 2018. Unter Anrechnung der zu erwartenden Erlöse die Im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung direkt bei der Landeshauptstadt Erfurt entstehen, ist ein mittleres Gebührenaufkommen 2019 - 2021 von jährlich 29.871.599 EUR erforderlich.

Vorgeschlagene Gebührenänderungen 2019 bis 2021 (Kurzübersicht)

Grundgebühr für ein wohnlich genutztes Grundstück pro Person und Jahr 23,68 EUR (alt: 22,99 EUR)

Biotonnengebühr pro angeschlossene Person 19,43 EUR (alt: 16,95 EUR)

Die Behältergebühren für Abfälle aus privaten Haushaltungen sollen sich wie folgt ändern:

 
Kosten je Entleerung

2016 - 2018 2019 - 2021
Abfallbehälter 40 2,20 EUR 2,11 EUR
Abfallbehälter 60 3,27 EUR 4,11 EUR
Abfallbehälter 80 4,74 EUR 4,78 EUR
Abfallbehälter 120 6,46 EUR 7,63 EUR
Abfallbehälter 240 11,84 EUR 13,55 EUR
Abfallbehälter 660 33,99 EUR 36,83 EUR
Abfallbehälter 1.100 53,77 EUR 57,50 EUR

 
Jahresgebühr (bei 14-tgl. Leerung)

2016 - 2018 2019 - 2021
Abfallbehälter 40 57,23 EUR 54,82 EUR
Abfallbehälter 60 84,95 EUR 106,99 EUR
Abfallbehälter 80 123,22 EUR 124,26 EUR
Abfallbehälter 120 168,01 EUR 198,48 EUR
Abfallbehälter 240 307,75 EUR 352,19 EUR
Abfallbehälter 660 883,79 EUR 957,51 EUR
Abfallbehälter 1.100 1.398,04 EUR 1.494,90 EUR

 
Die Behältergebühren für die kontinuierliche Abfallentsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen sollen sich wie folgt ändern.

 
Jahresgebühr (bei 14-tgl. Leerung)

2016 - 2018 2019 - 2021
Abfallbehälter 40 83,51 EUR 74,95 EUR
Abfallbehälter 60 123,86 EUR 149,37 EUR
Abfallbehälter 80 180,78 EUR 171,71 EUR
Abfallbehälter 120 244,73 EUR 275,61 EUR
Abfallbehälter 240 445,03 EUR 484,39 EUR
Abfallbehälter 660 1.282,75 EUR 1.315,64 EUR
Abfallbehälter 1.100 2.020,08 EUR 2.042,06 EUR

Die etwas unterschiedliche Entwicklung der Behältergebühren für die kontinuierliche Abfallentsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen und der von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen begründet sich unter anderem mit der Veränderung des Verhältnisses zwischen dem Gesamtbehältervolumen der Hausmülltonnen für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen und dem Volumen der Hausmülltonnen für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen. Dieses Verhältnis lag im Zeitraum 2016 - 2018 bei ca. 80 % Behältervolumen für Abfälle aus privaten Haushalten und 20 % Behältervolumen für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen. Dieses Verhältnis hat sich auf rund 83 % zu 17 % geändert. Aufgrund der Änderung dieses Verhältnisses wurden etwas geringere Kosten auf die Kostenstelle "Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen" umgelegt.

In der Anlage 5 findet sich eine detaillierte Gegenüberstellung der vorgeschlagenen Gebühren zu den Gebühren der Vorjahre.

Die Satzung muss gemäß § 2 Abs. 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz vor ihrer Bekanntmachung der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigten werden. Da die Änderungssatzung zum 01.01.2019 in Kraft treten soll, ist die vorzeitige Bekanntmachung bei der Rechtsaufsichtsbehörde zu beantragen.

Keine Verbesserungsvorschläge