i138: 5.7 Aufsichtsrat der KoWo Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt und Kaisersaal Erfurt GmbH
Abgelehnt (1. Platz)
0 | Ja | 0% | Ja |
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1 | Enthaltung | 100% | Enthaltung |
0 | Nein | 0% | Nein |
Drucksache 0987/14
eingereicht von: Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag
01
Für die KoWo Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt werden die in der Anlage 1 benannten Personen in den Aufsichtsrat entsandt. Das Mandat der nicht wieder entsandten bisherigen Aufsichtsratsmitglieder ist beendet.
02
Für die Kaisersaal Erfurt GmbH werden die in der Anlage 1 benannten Personen in den Aufsichtsrat entsandt. Das Mandat der nicht wieder entsandten bisherigen Aufsichtsratsmitglieder ist beendet.
Anlage
- Anlage 1 Neubesetzung der Aufsichtsräte - Entsendungsrecht (nicht online)
- Anlage 2 Aktuelle Zusammensetzung der Aufsichtsräte auf der Grundlage der gesellschaftsvertraglichen Regelungen (nicht online)
- Anlage 3 Hinweise und Empfehlungen zur Besetzung von Aufsichtsratsmandaten in kommunalen Unternehmen mit unmittelbarer und mittelbarer Beteiligung der Landeshauptstadt Erfurt (nicht online)
Sachverhalt
Die Zusammensetzung der Aufsichtsräte, Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder werden in den Gesellschaftsverträgen der benannten Unternehmen geregelt. Dort ist vorgesehen, die Mitglieder der Aufsichtsräte durch Entsendung des Stadtrates (Entsendungsrecht) zu bestimmen.
Anlage 2 beinhaltet die derzeitige Besetzung der Aufsichtsräte und gesellschaftsvertragliche Aussagen zu deren Amtsdauer. Diese ist gesellschaftsvertraglich an die Wahlperiode des Stadtrates gebunden, so dass hier eine Neubesetzung unbedingt erforderlich ist.