i132: Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse
Angenommen
7 | Ja | 87% | Ja |
---|---|---|---|
1 | Enthaltung | 12% | Enthaltung |
0 | Nein | 0% | Nein |
Drucksache 0869/14
eingereicht von: Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag
01
Die in der Anlage 1 befindliche Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse wird beschlossen
Anlage
Anlage 1 - Geschäftsordnung
Anlage 2 – Synopse (§ 20 Abs. 12)
Sachverhalt
Gemäß § 34 i. V. m. § 22 Abs 1 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung besteht die Verpflichtung des Stadtrates, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Daher wird die bisher gültige Geschäftsordnung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die vorgelegte Regelung entspricht (mit Abweichung des § 20 Abs. 12) der Geschäftsordnung in Fassung der letzen Änderung durch den Beschluss zur Drucksache 0146/14 in der Sitzung des Stadtrates am 17.04.2014. Bezüglich der Regelung des § 20 Abs.12 GeschO ist eine Ergänzung notwendig geworden. Die Änderungen sind der Synopse zu entnehmen.